Dirk Hoß
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Medien Marken Wettbewerb
Sie haben Zeit, Kreativität und Geld in die Entwicklung von Marken, Urheberrechten, Designs und Ihren guten Ruf investiert? Sie haben festgestellt, dass Ihre Mitbewerber die Regeln des fairen Wettbewerbs verletzen?
Als langjähriger Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) und für Urheber- und Medienrecht helfe ich Ihnen bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch im Fall der Verteidigung gegen Abmahnungen oder Klagen auf vorgenannten Rechtsgebieten zur Seite.
Rechtsgebiete
Um eine optimale Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten, vertrete ich Sie nur auf solchen Rechtsgebieten, auf denen ich auch über eine nachgewiesene Expertise verfüge. Einige Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind nachfolgend etwas genauer dargestellt:
Marken- & Designrecht
Im Marken- und Design berate und vertrete ich Sie kompetent in allen rechtlichen Fragen. Ich helfe Ihnen beim Erwerb Ihrer Rechte und kümmere mich um die Durchsetzung oder Verteidigung im Verletzungsfall.
Urheber- &Medienrecht
Im Medien- und Urheberrecht vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen Fragen im Zusammenhang mit Text- und/oder Bildveröffentlichungen in Rundfunk, Presse und Internet.
Wettbewerbsrecht
Ich berate und vertrete Sie kompetent im Wettbewerbsrecht und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Verteidigung im Falle einer vermeintlichen Verletzung.
Hilfe bei Abmahnungen
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht) verfüge ich über eine langjährige Expertise bei der rechtlichen Beratung und Vertretung in „Abmahnsachen“.
Hilfe bei negativen Online-Bewertungen
Ich berate Sie zu rechtlichen Möglichkeiten bei negativen Online-Bewertungen und wie man diese wieder löschen kann. Sofern Sie der Auffassung sind, dass eine negative Bewertung zu Unrecht erfolgt ist, sollten Sie sich nicht mit der Möglichkeit eines „Gegenkommentars“ begnügen.